Es ist wieder soweit, auch in diesem Jahr ist es wieder möglich als Clubbetreiber sich für die Clubförderung, den so benannten Spielstättenprogrammpreis, der wieder bundesweit im Umfang von 1 Mio Euro ausgeschrieben ist, zu bewerben. Bereits die letzten zwei Jahre konnten viele Preisgelder ausgeschüttet werden und so manche Jazzspielstätte konnte diese Förderung erhalten und den Finanzhaushalt seiner Spielstätte enorm verbessern.
Es gibt drei Preiskategorien: 5.000 Euro / 15.000 Euro / 30.000 Euro in welchen man sich bewerben kann und zudem auch einen Sonderpreis für die "beste Spielstätte" des Jahres.
Diese Chance nicht entgehen lassen!
Neu in diesem Jahr ist:
Wie man den neuen Teilnahmebedingungen entnehmen kann, gilt die Beschränkung auf 40% öffentliche Finanzierung in diesem Jahr nicht mehr. Dies ist eine massive Verbesserung für die Bewerbungsfähigkeit zur Ausschreibung des Spielstättenprogrammpreis in der Kategorie 3. (Konzert-Reihen mit mind. 10 Veranstaltungen zu einem Förder-Preisgeld von 5.000,-). Kleinstveranstalter, die also in der Vergangenheit das Problem hatten, fast nur aus ehrenamtlicher Arbeit heraus tätig zu sein und etwas Förderung von der Kommune z.B. bekommen und damit dann über den 40 % Anteil öffentlicher Förderung liegen, können sich jetzt auch bewerben. Damit erweitert sich der Bewerberkreis um ein vielfaches in der Musikclublandschaft.
Also: BEWERBEN, BEWERBEN, BEWERBEN !!!
Hier der Link zum Downloadbereich
https://spielstaetten-initiative-musik.antragsverwaltung.de
oder mit allen FAQ und Informationen:
http://initiative-musik.de/spielstaettenprogrammpreis.html